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Aktueller STAR-Bericht zur Lage der Anwaltschaft

Im Februar haben die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Freie Berufe ihren neuesten STAR-Bericht vorgelegt. Ziel der seit 1993 durchgeführten STAR-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) ist es, die wirtschaftliche Lage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ergründen und neue Entwicklungen in der Advokatur zu erkennen. Der aktuelle STAR-Bericht 2025, der sich mit dem Wirtschaftsjahr 2024 befasst, zeigt erneut deutliche Unterschiede in der wirtschaftlichen Situation der Juristinnen und Juristen je nach Geschlecht, Region und Tätigkeitsmodell. Er belegt auch, dass der Einzelanwalt/die Einzelanwältin in eigener Kanzlei immer noch die vorherrschende Tätigkeitsform in der Anwaltschaft in Deutschland ist und dass sich wirtschaftlich eine Spezialisierung auf jeden Fall auszahlt. Die wichtigsten Erkenntnisse der aktuellen Erhebung werden nachstehend kurz zusammengefasst. Wer sich für eine detaillierte Analyse interessiert, kann den 823-seitigen STAR-2025-Bericht unter https://www.brak.de/fileadmin/04_fuer_journalisten/statistiken/2026/star2025_bericht.pdf einsehen.

Der aktuelle Bericht beruht auf der Befragung von rund 3.600 Kolleginnen und Kollegen. Diese waren im Schnitt 49,7 Jahre alt, wobei Männer ein durchschnittliches Alter von 51,4 Jahren aufwiesen, die Kolleginnen ein Alter von 46,8 Jahren. Weibliche Anwälte sind mit einem Anteil von 25,3 % deutlich häufiger im Angestelltenverhältnis zu finden als ihre männlichen Kollegen mit 14,7 %; letztere favorisieren hingegen eher die Selbstständigkeit. So geben bei den Männern insgesamt 61,6 % an, als Rechtsanwalt ausschließlich oder überwiegend selbstständig zu sein, während der entsprechende Anteil bei den Frauen bei 48,8 % liegt. Zwei Drittel (66,7 %) aller selbstständig tätigen Kollegen geben zudem an, als Einzelanwalt/anwältin tätig zu sein. Hinsichtlich der Spezialisierung der Befragten zeigt sich, dass der Anteil der Fachanwälte mit 43,3 % beinahe genauso groß ist wie der Anteil derjenigen Berufsträger, die zwar keinen Fachanwaltstitel tragen, sich aber auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben (41,1 %).

Mit Blick auf die Ertragslage der Kanzleien stellt der Bericht für den Untersuchungszeitraum fest, dass Rechtsanwälte in Deutschland 2024 einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz von 200 Tsd. € erzielten, wobei der Umsatz. in den alten Bundesländern mit 208 Tsd. € höher lag als im Osten Deutschlands mit 158 Tsd. €. Insgesamt gilt bei der Analyse nach Geschlechtern, dass Männer immer noch deutlich höhere persönliche Umsätze als Frauen erzielen: Auf Bundesebene gaben männliche Berufsträger im Mittel einen persönlichen Honorarumsatz von 224 Tsd. €, selbstständige Rechtsanwältinnen dagegen lediglich 141 Tsd. € an. Die Forscher konnten auch eindeutig belegen, dass eine berufliche Spezialisierung sich positiv auf die Höhe des persönlich erzielten Honorarumsatzes auswirkt: Den geringsten persönlichen Honorarumsatz gaben Rechtsanwälte ohne Spezialisierung oder Fachanwaltstitel an; sie kamen auf Bundesebene im Wirtschaftsjahr 2024 im Mittel auf lediglich 109 Tsd. €. Berufskollegen mit Spezialisierung, aber ohne Fachanwaltstitel hatten im Durchschnitt einen persönlichen Umsatz von 177 Tsd. €. Den höchsten Umsatz konnten Fachanwälte erzielen: Sie erwirtschafteten 2024 auf Bundesebene durchschnittlich 237 Tsd. €. Interessant ist an dieser Stelle die Feststellung, dass bei einer reinen Betrachtung des persönlichen Umsatzes pro Mandat Spezialisten (ohne Fachanwaltstitel) sogar besser abschnitten als ihre Kollegen mit Titel: Sie erzielten pro bearbeitetem Fall 3.791 €, die Fachanwälte lediglich 2.320 €; beide lagen damit aber deutlich über Allgemeinanwälten ohne Spezialisierung bzw. Fachanwaltstitel (1.509 € pro Mandat).

Nach Abzug der Kosten erzielten Rechtsanwälte im Wirtschaftsjahr 2024 auf Bundesebene einen durchschnittlichen persönlichen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit von 106 Tsd. €. Analog zum persönlichen Honorarumsatz lag auch der persönliche Gewinn im Mittel in den alten Bundesländern mit 114 Tsd. € höher als in den neuen Bundesländern mit 77 Tsd. €. Auch hier zeigt sich, dass der persönliche Überschuss von männlichen Berufsträgern in Deutschland mit 120 Tsd. € beträchtlich höher war als bei Rechtsanwältinnen mit 73 Tsd. €. Wie schon beim Umsatz korrespondiert auch beim persönlichen Überschuss die Höhe mit dem Spezialisierungsgrad. So erwirtschafteten Rechtsanwälte ohne Spezialisierung auf Bundesebene mit durchschnittlich 59 Tsd. € den niedrigsten und Fachanwälte mit 124 Tsd. € im Mittel den höchsten Ertrag. Rechtsanwälte, die zwar spezialisiert sind, aber keinen Fachanwaltstitel besitzen, konnten 2024 im Schnitt 96 Tsd. € Gewinn erzielen.

Die Untersuchung befasste sich schließlich auch mit den von den Berufsträgern genutzten Vergütungsformen. Hier zeigte sich, dass selbstständige Anwälte durchschnittlich 66 % ihrer Berufstätigkeit als Anwalt über Vergütungsvereinbarungen abrechneten. Davon entfielen im Durchschnitt 33 % auf Zeithonorarvereinbarungen, 16 % auf Vereinbarungen des Gegenstandswertes, 12 % auf Pauschalhonorarvereinbarungen und nur 0,4 % auf Erfolgshonorarvereinbarungen. Bei der Höhe der vereinbarten Stundensätze zeigte sich eine gewisse Spreizung: Im Schnitt lagen die höchsten Stundensätze bei bundesweiter Betrachtung bei 292 €, die niedrigsten im Mittel bei 195 €. Auch hier bestätigte sich, dass Fachanwälte die jeweils höchsten Stundensätze vorweisen konnten.

[Quelle: BRAK/IFB]

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