Im November haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Bundesfamilienministerin Karin Prien und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch ein neues Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten und zu häuslicher Gewalt vorgestellt. Danach ist die Zahl der weiblichen Opfer weiter angestiegen, sowohl im analogen als auch im digitalen Raum.
Unter „geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ werden in der Kriminalstatistik neben den Straftaten der Hasskriminalität, welche aufgrund einer von Vorurteilen gegen Frauen oder das weibliche Geschlecht geleiteten Tatmotivation heraus begangen werden, auch solche Delikte erfasst, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. Zur „häuslichen Gewalt“ zählen die Kriminologen zum einen die Partnerschaftsgewalt, zum anderen die innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.
Der neuesten Statistik zufolge wurden im Jahr 2024 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330); knapp die Hälfte von ihnen war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %). Einen Rückgang gab es bei den Tötungsdelikten: In der Statistik wurden 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (–8,9 %, 2023: 360). Opfer digitaler Gewalt wurden im vergangenen Jahr 18.224 Frauen und Mädchen, beispielsweise durch Cyberstalking oder Cybergrooming; mit einem Anstieg um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut und zudem stärker gestiegen als in allen anderen Fallgruppen.
Das Lagebild zeigt auch eine Zunahme bei häuslicher Gewalt. Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt – eine Steigerung von 3,5 % zum Vorjahr und ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel sämtlicher in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer dieser Kategorie zuzuordnen; die Opfer sind mit 70,4 % überwiegend weiblich. BKA-Präsident Münch erläuterte zum neuen Lagebild: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird.“
Bundesinnenminister Dobrindt und Bundesfamilienministerin Prien bekräftigten, dass auch die Politik gefordert ist. Unter anderem sollen eine stärkere Prävention, bessere Daten sowie Verschärfungen bei der Strafverfolgung zu einem besseren Schutz von Frauen und Mädchen beitragen. So sollen etwa K.-o.-Tropfen künftig als Waffe eingestuft und Täter familiärer Gewalt leichter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können (s. dazu auch ZAP 2025, 876).
[Quellen: BMI/BKA]





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