In der ZAP-Ausgabe 22/2025 hatten wir im Anwaltsmagazin auf S. 1074 fälschlicherweise berichtet, dass das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20. November dieses Jahres in Kraft treten soll. Diese Information beruhte auf einer Mitteilung der Bundesregierung, die inzwischen wieder zurückgezogen wurde. Tatsächlich befindet sich das Gesetz derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und soll erst im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Wir werden rechtzeitig darüber berichten.
[Red.]





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