Im Oktober ist in Deutschland ein neues Einreisesystem für Nicht-EU-Bürger in Kraft getreten. Bankkunden haben nun einen Anspruch auf Überweisungen in Echtzeit und für Dienstleister im Gesundheitswesen ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichtend geworden. Im Einzelnen:
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Neues Ein- und Ausreisesystem
Am 12. Oktober ist das neue Europäische Entry-Exit-System (EES) in Deutschland an den Start gegangen. Zunächst am Flughafen Düsseldorf, danach an den Flughäfen Frankfurt a.M. und München sowie sukzessive auch an weiteren deutschen Flughäfen sowie an den Häfen der Seeaußengrenzen werden Ein- und Ausreisen von Personen, die nicht den Staaten des Schengen-Raums angehören, zentral und digital erfasst. Der Vollbetrieb des Systems soll am 9. April 2026 erreicht werden. Gespeichert werden u.a. Name, Vorname, Geburtsdatum des Reisenden, seine Reisedokumentdaten, biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und Gesichtsbild sowie der Zeitpunkt und Ort der Ein- bzw. Ausreise. Das neue EES ersetzt das bisherige analoge Abstempeln der Reisedokumente; damit sollen die Identitätsprüfung verbessert und Identitätsbetrug erschwert werden, zugleich werden unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen jetzt schneller erkennbar. Staatsbürger der EU betrifft das neue System nicht.
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Beschleunigung von Überweisungen
Seit dem 9. Oktober können alle Bankkunden im Euro-Raum Geld innerhalb von Sekunden, also praktisch in Echtzeit, überweisen. Zusätzliche Kosten für die Kunden dürfen dabei nicht anfallen. Die Regelung folgt einer EU-Vorgabe (Verordnung [EU] 2024/886) mit der die bisherige europäische Regelung zu Zahlungsverkehrssystemen entsprechend geändert wurde. Im gleichen Zug wird auch die Sicherheit bei Überweisungen erhöht: Banken sind jetzt zur Überprüfung des Überweisungsempfängers verpflichtet; dabei müssen sie mindestens abgleichen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers und das Empfängerkonto zueinander passen.
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Elektronische Patientenakte
Bereits seit dem 29. April dieses Jahres kann die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit von allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden. Der bisher optionale Einsatz ist für die Leistungserbringer nun zwingend geworden: Seit dem 1. Oktober sind sie verpflichtet, die ePA von Patienten, die der Nutzung nicht widersprochen haben, bei der Erbringung von medizinischen Leistungen einzusetzen.




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