Beitrag

Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Anfang Oktober eine Neuauflage ihrer Empfehlungen zu „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ veröffentlicht. Die Ausarbeitung wurde an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert.

Die Empfehlungen richten sich v.a. an Sachverständige, die Gutachten im kindschaftsrechtlichen Bereich erstellen, aber auch an die beteiligten Juristen. Sie sollen den Sachverständigen im Bereich des Familienrechts die fachgerechte Vorgehensweise und Ausarbeitung von Sachverständigengutachten erleichtern und den anderen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen (u.a. Juristen, Verfahrensbeistand, Jugendamtsvertreter) und nicht zuletzt den Begutachteten selbst helfen, das Sachverständigenvorgehen und die schriftliche Ausarbeitung nachzuvollziehen. Die Empfehlungen stellen keine Kriterien für die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Rechtsmittelverfahren i.S. rechtlich verbindlicher Mindeststandards dar. Trotzdem gehen die Verfasser und die fachlich eingebundenen Institutionen (u.a. das BMJV, Landesjustizministerien, der BGH sowie Fachverbände, Kammern und Fachinstitute) davon aus, dass sie in der Rechtsanwendung und Gutachtenpraxis Berücksichtigung finden.

Die Neuauflage der 43-seitigen Broschüre kann als PDF-Datei auf der Internetseite der BRAK abgerufen werden (https://www.brak.de/fileadmin/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2025-Mindestanforderungen-Kindschaftsgutachten_3-Auflage_AG-FamRGutachten.pdf).

[Quelle: BRAK]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…