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Neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wie das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juli mitteilte, steht den Verwaltungsgerichten und den Prozessbeteiligten ab sofort ein aktualisierter Streitwertkatalog zur Verfügung. Er löst den bisherigen Katalog aus dem Jahr 2013 ab. Vor rund zwei Jahren hatten die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie der Präsident des BVerwG auf ihrer 61. Jahrestagung eine entsprechende Aktualisierung beschlossen und hierzu eine Kommission eingesetzt. Deren Vorschlag mit Stand vom Februar 2025 haben die Präsidentinnen und Präsidenten jetzt zugestimmt.

Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zugrunde legen können. Sie sind daran nicht gebunden, i.d.R. folgen sie allerdings den Vorschlägen des Katalogs. Der Streitwert bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichts- und auch der Anwaltskosten. Wie schon ihre Vorgängerinnen bei der Erstellung der vorangegangenen Streitwertkataloge aus den Jahren 1996, 2004 und 2013 hat sich auch die aktuelle Kommission grds. an der im Wege einer Umfrage ermittelten Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder orientiert. Die Kommission hat in ihre Überlegungen zudem Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins einbezogen.

Überarbeitet worden sind u.a. zahlreiche Streitwertangaben; dies war vor allem aufgrund der Inflationsentwicklung der vergangenen 12 Jahre notwendig geworden. Darüber hinaus wurde für einzelne Rechtsbereiche der Katalog der erfassten Streitgegenstände ergänzt oder präzisiert. Abrufbar ist der neue Streitwertkatalog als PDF-Datei auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts (https://www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog).

[Quelle: BVerwG]

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