Beitrag

EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht sieht Deutschland gut aufgestellt

Anfang Juli hat die EU-Kommission ihren mittlerweile sechsten Bericht veröffentlicht, in dem sie die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit untersucht. Im aktuellen Bericht stellt sie insgesamt einen positiven Trend in der Gemeinschaft fest; auch Deutschland wird gelobt, wenngleich einige Kritikpunkte verblieben sind.

Der jährliche Bericht soll zur Widerstandsfähigkeit der Demokratie, der Sicherheit und der Wirtschaft Europas in einem globalen Umfeld beitragen, in dem die Achtung der Grundrechte und die demokratischen Systeme zunehmend unter Druck stehen. Für die Gemeinschaft insgesamt stellt die Kommission für das vergangene Jahr zusammenfassend heraus, dass viele Mitgliedstaaten inzwischen Justizreformen vorangetrieben haben. Dazu gehören etwa die Stärkung der Unabhängigkeit der Räte für das Justizwesen, zusätzliche Garantien für die Ernennung von Richterinnen und Richtern und die Autonomie der Staatsanwaltschaften sowie für die Qualität und Effizienz der Justizsysteme. Allerdings sei der Druck auf die „Ressourcen der Justizsysteme“ in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor hoch, was sich auf die Qualität und Effizienz der Justiz auswirke.

In dem Länderkapitel, das sich speziell mit Deutschland befasst, kommt die EU-Kommission für das zurückliegende Jahr zu einem überwiegend positiven Ergebnis. Gelobt werden insb. die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit der deutschen Justiz. Insgesamt 72 % der Gesamtbevölkerung und 70 % der Unternehmen hätten die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter als „eher gut“ oder „sehr gut“ bewertet, so der Bericht. Herausgestellt wurde von den Berichtsverfassern auch die jüngst erfolgte Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, mit der bestimmte Garantien für dessen Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden. Ebenfalls gelobt wurden die Einrichtung spezialisierter Commercial Courts sowie die Prozessrechtsänderungen zur Bewältigung von Massenverfahren. Diese würden sich voraussichtlich positiv auf die Effizienz der Verfahren auswirken.

Verhaltene Kritik wurde hingegen an der Besoldung der Richter und Staatsanwälte geübt: Hier seien mit Blick auf die aktuellen Tarifabschlüsse zwar „weitere Fortschritte“ erzielt worden; jedoch lägen die Gehälter von Richterinnen und Richtern zu Beginn ihrer Laufbahn nach wie vor unter dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt, was sich auf die Attraktivität dieses Berufs auswirke. Auch bei der Digitalisierung der Justiz sieht die Kommission weiteren Handlungsbedarf. Hier seien zwar Investitionsprogramme in Bund und Ländern angelaufen, doch deren Umsetzung verlaufe uneinheitlich.

Jenseits von Gesetzgebung und Justiz blickt der Rechtsstaatlichkeitsbericht auch auf die Zivilgesellschaft. Hier empfiehlt er etwa, die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen voranzubringen und das Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu stärken. Der vollständige 32-seitige Länderbericht zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kann – auch in einer deutschsprachigen Version – auf der Internetseite der EU-Kommission unter https://commission.europa.eu/publications/2025-rule-law-report-communication-and-country-chapters_en abgerufen werden.

[Quelle: EU-Kommission]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…