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Rechtspolitische Agenda der Bundesjustizministerin

Ein Überblick der neuen Bundesregierung über ihre rechtspolitischen Pläne findet sich bereits im Koalitionsvertrag (s. dazu auch ZAP 2025, 419). Welche dieser Projekte zuerst angegangen werden sollen und in welcher Reihenfolge, geht daraus jedoch nicht hervor. Im Rahmen einer Abgeordnetenanfrage im Bundestag hat die Bundesregierung jetzt aber einen gerafften Ausblick auf die ersten vom Bundesjustizministerium anzugehenden Vorhaben gegeben (s. BT-Drucks 21/429).

In ihrer Antwort auf die Anfrage verweist die Bundesregierung zunächst auf den „weiterhin bestehenden Reformbedarf“ im Familienrecht. Hierfür würden insb. die im Herbst 2024 vom BMJ veröffentlichten Diskussionsentwürfe zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften eine Grundlage bilden, auf der die Diskussionen weitergeführt würden. Ergänzend kündigt die Regierung an, zeitnah einen Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter vorzulegen sowie einen weiteren Entwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft.

Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten mietrechtlichen Regelungen hebt die Bundesregierung hervor, dass die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse bereits auf den Weg gebracht wurde. Darüber hinaus sollen „noch in diesem Jahr weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in den Blick“ genommen werden. Bezüglich ihrer Pläne auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verweist die Regierung auf eine Reihe von EU-Regelungen, darunter auch die Novellierung der Vorschriften zu Verbraucherkrediten (s. dazu auch unten S. 677), die teilweise noch in diesem Jahr umgesetzt sein müssen. Darüber hinaus kündigte sie an, noch vor dem Jahresende einen Vorschlag für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse vorzulegen.

Die Verkürzung der Verfahrensdauern vor den Gerichten soll ebenfalls noch in diesem Jahr angegangen werden. Hierzu kündigt die Regierung an, dass „voraussichtlich noch im Sommer 2025“ eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder eingesetzt wird, die sich mit einer „grundlegenden Überarbeitung der Strafprozessordnung“ befassen soll. Auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts verweist sie u.a. auf den kürzlich vom BMJ vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (s. dazu auch den nachstehenden Beitrag). Zudem kündigt sie an, „zeitnah“ einen Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung auf den Weg zu bringen, mit dem künftig Medienbrüche bei der Beurkundung vor Gericht abgebaut werden sollen.

[Quelle: Bundestag]

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