Als „außergewöhnliches Jahr“ bezeichnete der EuGH in seiner im März vorgelegten Rechtsprechungsstatistik das zurückliegende Jahr, und zwar sowohl in Bezug auf die Zahl der beim Gerichtshof anhängig gemachten Rechtssachen als auch auf die von ihm erledigten Rechtssachen. Danach wurden 2024 insgesamt 920 Rechtssachen neu beim Gerichtshof anhängig gemacht, was einem Anstieg um 12 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 863 Rechtssachen hat das Gericht erledigt, was einen Anstieg um 10 % darstellt. Ähnlich sieht es beim Gericht der EU (EuG; frühere Bezeichnung: Gericht erster Instanz) aus: Das Gericht, das für einige Rechtsmaterien die Vorinstanz des EuGH darstellt, auf anderen Rechtsgebieten aber letztinstanzlich tätig ist, verzeichnete 786 Neueingänge und konnte im Jahresverlauf 922 Rechtssachen abarbeiten.
Als einen der Gründe für die vergleichsweise hohen Erledigungszahlen nannte der EuGH die im Oktober 2024 umgesetzte Organisationsreform, die es nun erlaubt, dass der EuGH Vorabentscheide zu spezifischen Themen an das Gericht der EU abtreten kann (vgl. dazu auch ZAP 2024, 799). Dennoch ist die Zahl der bei beiden Spruchkörpern anhängigen Verfahren derzeit so hoch wie nie: Aufgrund der starken Neueingangszahlen beliefen sich zum Jahresende die offenen Verfahren beim EuGH auf 1.206 und beim EuG auf 1.302.
Was die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angeht, muss differenziert werden: Die Dauer von Verfahren zu Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH ist von 16,8 Monaten im Jahr 2023 auf 17,2 Monate im Jahr 2024 gestiegen und die Bearbeitungsdauer von Klagen hat sich im gleichen Zeitraum von 20,8 Monaten auf 21,5 Monate erhöht. Bei den in Eilvorabentscheidungsverfahren behandelten Rechtssachen ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hingegen von 4,3 Monaten im Jahr 2023 auf 3,3 Monate im Jahr 2024 gesunken. Beim EuG lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit – nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr – bei 18,5 Monaten.
Die Gegenstände der beim Gerichtshof im vergangenen Jahr anhängig gemachten Rechtssachen entsprechen im Großen und Ganzen denen der Vorjahre. Wie in der Vergangenheit wurde er 2024 vornehmlich mit Rechtssachen aus den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz, Sozialpolitik, Verkehr, Wettbewerb und staatliche Beihilfen befasst. Viele Rechtssachen betreffen auch die Wirtschafts- und Währungspolitik, die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. In diesem Bereich wurden 2024 nicht weniger als 123 Rechtssachen, darunter 117 Vorabentscheidungsersuche, beim Gerichtshof anhängig gemacht, d.h. 40 mehr als im Vorjahr.
Aufschlussreich ist auch die Betrachtung der geografischen Herkunft der Vorabentscheidungsersuche, d.h. der Vorlagen an den Gerichtshof durch die nationalen Gerichte zwecks Klärung von Vorfragen. Mit deutlichem Abstand an der Spitze der Länderliste standen in 2024 hier Italien (98 Vorlagen) und Deutschland (66 Vorlagen), während etwa französische oder spanische Gerichte lediglich 25 bzw. 30 Anfragen an ihre Luxemburger Kollegen übermittelten.
[Quelle: EuGH]










