Nach dem Bundestag (s. dazu ZAP 2025, 180) hat nun auch der Bundesrat in seiner 1052. Sitzung am 21. März der Erhöhung der Anwaltsvergütung zugestimmt. Nach einer langen Zitterpartie kann damit das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.
Dabei war es nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition durchaus offen, ob das Gesetz es überhaupt noch ins Bundesgesetzblatt schaffen oder – wie viele andere Gesetzesvorhaben – der Diskontinuität unterfallen würde (vgl. dazu auch ZAP 2024, 1106). Erst ein neuer Vorstoß aus dem Bundestag, der das stockende Verfahren zur Erhöhung der Anwalts- und Gerichtsgebühren mit dem Vorhaben zur Verbesserung der Vormünder- und Betreuervergütung zusammenbrachte, erreichte die Wende. Gerade noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte damit den lange angemahnten Inflationsausgleich erreicht. Dieser besteht u.a. darin, dass das KostBRÄG 2025 eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 % und der Festgebühren um 9 % vorsieht; daneben werden die PKH-Gebühren weiter an die Wahlanwaltsvergütung angeglichen, zudem wird hier die Kappungsgrenze von 50.000 € auf 80.000 € angehoben. Verbesserungen gibt es auch bei den Gebühren in Kindschaftssachen, wo der Wert nach § 45 FamGKG auf 5.000 € angehoben wurde, und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wo die Erörterung der mündlichen Verhandlung gleichgestellt wurde.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein zeigten sich über die Zustimmung des Bundesrats derart erleichtert, dass sie eine gemeinsame Presseerklärung herausgaben. Darin führen sie aus, dass die Erhöhung der Anwaltsvergütung nicht nur der Anwaltschaft nutzt; vielmehr stärke sie auch die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien. Denn, so die beiden Anwaltsverbände, die Vergütungsnovelle sichere die Qualität der anwaltlichen Beratung und trage so dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten. Damit werde auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gestärkt.
Die Bundesländer sehen hingegen, trotz grundsätzlicher Zustimmung zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Anwaltschaft, noch offene Fragen. In einer begleitenden Entschließung zu ihrer Zustimmung im Bundesrat merken sie an, dass die nun beschlossenen Änderungen im Kosten- und Vergütungsrecht für sie zu „erheblichen Mehrausgaben“ führen würden. Ein angemessener Ausgleich durch den Bund sei bisher aber nicht vorgesehen. Aus diesem Grund schlagen sie vor, die jährliche Verteilung des Umsatzsteueraufkommens neu anzupassen. Die Bundesregierung solle sich zeitnah mit den Ländern über eine solche Kostenkompensation verständigen, heißt es in der Entschließung.
[Quellen: Bundesrat/BRAK/DAV]










