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Neuregelungen im April

In den vergangenen Wochen ist erneut eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem Familien, Arbeitnehmer und Reisende. An den Oberlandesgerichten dürfen große Wirtschaftsstreitigkeiten jetzt auch in englischer Sprache verhandelt werden. Die Neuerungen im Überblick:

  • Elterngeld: Für Geburten ab dem 1.4.2024 und ab dem 1.4.2025 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurde für Geburten ab April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 € festgelegt; für Geburten ab April 2025 ist die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 € abgesenkt worden. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Bislang (für Geburten ab 1.9.2021 bis einschließlich 31.3.2024) galt die Grenze von 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende. Auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wurde für Geburten ab dem 1.4.2024 neugestaltet.

  • Liste der Berufskrankheiten: Anfang April ist die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: (1) Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter (hiervon können Personen betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen, in der Fischverarbeitung sowie auf Schlachthofarbeitsplätzen und in der Forst- und Bauindustrie tätig sind); (2) Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie (3) die chronische obstruktive Bronchitis durch Einwirkung von Quarzstaub (dies betrifft vor allem Erzbergleute sowie Beschäftigte beim Tunnelbau, Gußputz, Sandstrahlen, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung oder in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors beschäftigt sind).

  • Selbstständige Lehrkräfte: Bildungseinrichtungen wie Musik- oder Volkshochschulen müssen bis Ende 2026 weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre bisher selbstständig tätigen Lehrkräfte zahlen. Diese bereits im März in Kraft getretene Übergangsregelung wurde als Reaktion auf die sog. Herrenberg-Entscheidung des BSG geschaffen, um den Bildungseinrichtungen und den bei ihnen beschäftigten Musiklehrern und Lehrkräften in der Erwachsenenbildung mehr Zeit zu geben, eine Versicherungspflicht zu prüfen bzw. zu veranlassen (vgl. dazu näher ZAP 2025, 220).

  • Einrichtung von Commercial Courts: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ist es den Bundesländern nun möglich, an ihren Oberlandesgerichten spezielle Senate (Commercial Courts) einzurichten, die große Wirtschaftsstreitigkeiten (ab 500.000 € Streitwert) auch in englischer Sprache verhandeln. Der Gerichtsstandort Deutschland soll dadurch international an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen und insb. auch deutschen Unternehmen mit starker Exportorientierung nutzen.

  • Reisen nach Großbritannien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit dem 2. April eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation – ETA), sofern nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel bzw. ein Visum vorliegt. Die ETA gilt für zwei Jahre mit beliebig vielen Einreisen und ist an den Reisepass geknüpft; läuft der Pass ab oder geht er verloren, so muss für den neuen Pass eine neue ETA beantragt werden.

[Quelle: Bundesregierung]

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