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Bayerische Anwaltskammern starten Qualitätssiegel für Ausbildungskanzleien

Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München sind Mitte März gemeinsam mit einem Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien an den Start gegangen. Das neue Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Ausbildungskanzleien sichtbar machen und eine qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Die Kammern reagieren damit auf rückläufige Ausbildungszahlen (s. dazu auch ZAP 2025, 185) und die vermehrte Abwanderung ausgebildeter Fachkräfte in andere Berufssparten.

Wie die Kammern betonen, soll das neue Siegel den potenziellen Bewerbern und den Kanzleien gleichermaßen nutzen: Bewerber erhalten mit dem Qualitätsausweis ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre bei ihrem potenziellen Arbeitgeber; Kanzleien, die sich zertifizieren lassen, hebt das Siegel „Azubi-geprüft“ als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor. Inhaltlich steht das Qualitätssiegel dafür, dass sich eine Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zahlt und ihre ausbildenden Führungskräfte zielgerichtet fortbildet. Verliehen wird es aber nur, wenn auch sich in Ausbildung befindende sowie aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Für interessierte Kanzleien sollen die Antragstellung und auch die Lizenz zur Nutzung des Qualitätssiegels kostenfrei sein. Allerdings müssen sie etwas Aufwand beim Nachweis der geforderten Fortbildungsseminare treiben: So müssen mindestens zwei Führungskräfte-Coachings bzw. Führungskräfteseminare im Umfang von insgesamt sechs Stunden absolviert werden. Der Besuch kann entweder durch dieselbe/denselben Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte an je einem Seminar. Jedes Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mindestens drei Stunden umfassen, konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein und den entsprechenden Leitlinien der Rechtsanwaltskammer entsprechen. Mindestens eines der Seminare muss zudem in Präsenz stattfinden.

Nach der Zertifizierung durch die Rechtsanwaltskammer erhält die Kanzlei das Qualitätssiegel (in digitaler Form) und darf dann für drei Jahre damit gem. den Lizenzbedingungen werben – z.B. auf der Homepage, auf dem Briefkopf oder auch in den sozialen Medien. Nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums müssen die Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Inzwischen haben weitere Rechtsanwaltskammern angekündigt, sich der Initiative anschließen zu wollen, so etwa Freiburg, Karlsruhe, Sachsen und zuletzt auch Berlin.

[Quellen: BRAK/RAK Bamberg]

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