Ende vergangenen Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ihren neuesten „Judicial Training Report“. Dieser erscheint jährlich und gibt u.a. einen Überblick über die Teilnahme von Angehörigen aller Rechtsberufe in der Gemeinschaft an erstmaligen Schulungen und den anschließenden Fortbildungen im EU-Recht. Zugleich soll der Report Auskunft darüber geben, inwieweit die Ziele der EU-Kommission zur Gewährleistung der Rechtspflege in der EU erreicht oder verfehlt worden sind. Diese Zielformulierungen beruhen auf einem offiziellen Strategiepapier; das derzeit aktuelle Strategiepapier stammt aus dem Jahr 2020 (COM [2020] 713) und hat den Zeitraum 2021 bis 2024 im Blick. Darin wird hervorgehoben, dass die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen im EU-Recht keinesfalls als Selbstzweck o.Ä. missverstanden werden dürften. Vielmehr erfordere der Binnenmarkt, dass die Vertreter aller Rechtsberufe in der Lage sein müssten, die Rolle des EU-Rechts für ihren Berufsalltag zu erkennen, sei es bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften oder bei länderübergreifenden zivil-, familien- und verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Der jüngste Bericht befasst sich mit dem Jahr 2023. Wie die Kommission darin mitteilt, haben in diesem Jahr rund 226.000 Angehörige von Justizberufen in der EU, d.h. 16,6 % aller ihrer Angehörigen, eine Fortbildung zum EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedsstaats erhalten. Dabei bestehen zwischen den verschiedenen Justizberufen jedoch – wie auch bereits in den Vorjahren – beträchtliche Unterschiede bei der Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen. Während die Mitgliedstaaten bei ihren Richtern und Staatsanwälten eine relativ hohe Teilnahmequote nach Brüssel gemeldet haben (Richter: 41 % [entspricht 35.342 Personen], Staatsanwälte: 38 % [13.904 Personen]), nahmen von den Rechtsanwälten in der EU nur 5,5 % an den entsprechenden Veranstaltungen teil (insgesamt 51.950 Personen). Letztgenannte Zahl klingt vergleichsweise niedrig und die EU-Kommission sah sich auch veranlasst, darauf hinzuweisen, dass speziell bei Rechtsanwälten eine Datenlücke vorliegen könnte, da sie vermutet, dass die Angehörigen dieser Berufsgruppe in starkem Umfang private Fortbildungsveranstalter in Anspruch nehmen, welche kaum valide Daten nach Brüssel melden. Trotz dieser Unschärfe in der Datenbasis: Das Ziel aus dem Strategiepapier, bis zum Jahr 2024 15 % aller Rechtsanwälte in der EU zur Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen bewegt zu haben, scheint wohl nicht mehr erreichbar zu sein.
Insgesamt stellt der Bericht eine seit Jahren stetig steigende Zahl von Teilnehmern fest und hebt besonders hervor, seit dem Start des Programms im Jahr 2011 soeben die Marke von insgesamt zwei Millionen Teilnehmern an Schulungsmaßnahmen im EU-Recht überschritten zu haben. Dies ist besonders vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass noch bei einer Umfrage im Jahr 2010 die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte in der EU angab, bis dato nie an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zum EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaats teilgenommen zu haben. Zuletzt, auch dies stellt der Bericht heraus, waren die Teilnehmerzahlen allerdings wieder etwas rückläufig. Für die kommenden Jahre kündigt die Kommission an, den Fokus der Fortbildung verstärkt auf die Digitalisierung im Justizbereich zu legen. Der vollständige Bericht der EU-Kommission kann (derzeit nur in englischer Sprache) unter https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/5a1b281a-bdc9-11ef-91ed-01aa75ed71a1 abgerufen werden.
[Quelle: EU-Kommission]




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