Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz Ende April einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, der in Kürze mit den Ländern und Verbänden beraten werden soll.
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Fälle bekannt, in denen deutsche Männer sich als Väter eines ausländischen Kindes ausgaben, zu dem sie weder eine genetische noch eine sozial-familiäre Beziehung hatten. Sie verschafften dadurch – i.d.R. gegen eine Geldzahlung – dem Kind und der Mutter einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik und mussten zumeist nicht für den Unterhalt einstehen, da sie oft selbst von staatlichen Transferleistungen leben. „Die Scheinvaterschaften sind ein Einfallstor für ansonsten illegale Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“, beklagte Bundesjustizminister Marco Buschmann bei Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Der Trick mit den falschen Vätern kostet unsere Sozialkassen jedes Jahr horrende Summen. Klar ist: Der Staat muss gegen diesen Missbrauch vorgehen“, so der Minister weiter.
Dabei gab es in der Vergangenheit bereits zwei Versuche, solche betrügerischen Vaterschaftsanerkennungen einzudämmen. Eine erste Reform vor rund 15 Jahren wurde allerdings vom BVerfG im Jahr 2013 wieder gekippt; die Verfassungsrichter befanden, dass die Regelung unverhältnismäßig sei, da die betroffenen Kinder ggf. staatenlos werden konnten. Die zweite Reform nahm die Notare und Jugendämter in die Pflicht; diese waren aufgefordert, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden. Wie zwischenzeitliche Evaluationen ergeben haben, erwies sich dies aber als wenig praxistauglich, da Missbrauchsfälle, falls überhaupt, aufgrund solcher Meldungen erst recht spät erkannt werden können und eine rückwirkende Korrektur kaum möglich ist.
Deshalb soll jetzt in einem früheren Stadium angesetzt werden. In sämtlichen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Dies soll von den zuständigen Standesämtern beachtet werden müssen. Im Gesetz werden – widerlegliche – Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen, damit eine Entscheidung schnell ergehen kann und die Verfahren bei leiblichen und sozialen Vaterschaften nicht unnötig verzögert werden. Stellt sich nach Erteilung einer Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese aufgrund falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Zudem sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe gestellt werden.
Bundesjustizminister Buschmann gab sich optimistisch, dass dieser dritte Anlauf zur Eindämmung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen Erfolg haben wird: „Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben – eine Regelung, die verfassungsfest und zugleich effektiv ist. Mit einem neuen Verfahren wollen wir erreichen, dass missbräuchliche Anerkennungen künftig besser verhindert werden und das Spiel der Scheinväter-Mafia nicht mehr aufgeht.“
[Quelle: BMJ]