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Kabinett beschließt neue Bußgelder für Abtreibungsgegner

Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen sollen künftig wirksamer vor Belästigung durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner geschützt werden. Das ist das Ziel einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die das Bundeskabinett im Januar beschlossen hat. Danach sollen demnächst auch sog. Gehsteigbelästigungen mit Bußgeldern geahndet werden können.

Wie das Bundesfamilienministerium ausführte, werden noch immer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen, die Abbrüche vornehmen, von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern belästigt. Betroffene Frauen würden dabei u.a. gezielt auf den möglichen Schwangerschaftsabbruch angesprochen oder mit verstörenden Abbildungen oder Schriften zur Thematik konfrontiert. Zum Teil werden Schwangere auch am Zugang zu Arztpraxen gehindert. Daraus ergibt sich für sie möglicherweise auch ein zeitliches Problem, denn nach geltender Rechtslage kann ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nur innerhalb der ersten zwölf Wochen seit Empfängnis straffrei vorgenommen werden.

„Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, habe die Bundesregierung jetzt die Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. „Wir stärken damit die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“, so Paus.

Nach der geplanten Neuregelung soll deshalb künftig gelten: Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €. Damit sollen die Länder einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann.

[Quelle: BMFSFJ]

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