Zum 1. Januar jeden neuen Jahres treten traditionell viele gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Davon macht auch 2024 keine Ausnahme: Seit Anfang des Jahres gibt es zahlreiche Neuerungen für Bürger und Unternehmen, vor allem im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Die wichtigsten haben wir nachfolgend kurz zusammengefasst:
I.Arbeit
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Anhebung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab diesem Jahr in zwei Schritten. Seit dem 1.1.2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 € brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 € brutto.
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Verdienstobergrenze bei Minijobbern
Da der Mindestlohn gestiegen ist (s. vorstehend), hat der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber angehoben. Ab Januar dürfen sie 538 € im Monat verdienen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, um die Verdienstgrenze für den Minijob einzuhalten, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten dürfen.
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Eingliederungszuschuss bei Arbeitsuchenden
Wer Arbeitsuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist jetzt bis Ende 2028 verlängert worden.
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Ausweitung des Lieferkettengesetzes
Das sog. Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen dafür Verantwortung tragen, dass die Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden, etwa mit Blick auf Kinderarbeit, faire Löhne und Umweltschutz. Bislang galt es nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Seit dem 1. Januar gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
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Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe, die Unternehmer zahlen müssen, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist in verschiedenen Punkten geändert worden. So entfällt die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden. Um die Anhebung des Mindestlohns (s.o.) zu kompensieren, steigen allerdings die Lohnkostenzuschüsse für die Arbeitgeber. Zugleich ist bestimmt worden, dass ab dem kommenden Jahr eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe eingeführt wird.
II.Soziales
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Anhebung des Bürgergeldes
Bezieher von Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen ab Januar 2024 mehr Geld. So erhalten etwa alleinstehende Erwachsene jetzt 563 € im Monat, das sind 61 € mehr als bisher.
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Beitragsbemessungsgrenzen
Zu Beginn des Jahres sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben worden: In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie 2024 bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € bzw. 5.175 € im Monat (2023: 59.850 €/Jahr bzw. 4.987,50 €/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich ab sofort auf jährlich 69.300 € bzw. monatlich 5.775 € (bisher: 66.600 € oder 5.550 €/Monat).
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Neues SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht)
Zum 1. Januar ist ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, in Kraft getreten. Mit diesem neuen Kapitel im SGB wird das Soziale Entschädigungsrecht, das bisher auf mehrere spezielle Gesetze verteilt war, zusammengefasst und neu strukturiert. Das betrifft etwa die Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (bisher im Bundesversorgungsgesetz geregelt), des Weiteren die Leistungen für Geschädigte nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Strafrechtlichen- und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Zivildienstgesetz.
III.Gesundheitswesen
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Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das bisherige rosafarbene Papier-Rezept ist zum Jahresbeginn durch eine elektronische Version abgelöst worden. Gesetzlich Versicherte erhalten nun verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Dieses kann mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einer App oder durch einen Papierausdruck eingelöst werden.
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Kinderkrankentage
Die sog. Kinderkrankentage, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn ihr Kind erkrankt ist, sind zum Jahresbeginn auf 15 erhöht worden. Machen Eltern diesen Anspruch geltend, erhalten sie i.d.R. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Kinderkrankengeld.
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Höhere Pflegeleistungen
Das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge sind zum 1. Januar um jeweils 5 % erhöht worden. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs – nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, steigt.
IV.Steuern und Finanzen
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Einkommensteuer
Mit dem bereits Anfang 2023 in Kraft getretenen Inflationsausgleichsgesetz sollte für die rund 48 Mio. Einkommensteuerzahler in Deutschland die Steuerlast an die zuletzt stark gestiegene Inflation angepasst werden. Nachdem das Gesetz den Grundfreibetrag bereits im vergangenen Jahr um 561 € auf 10.908 € angehoben hatte, erhöht es ihn ab 1.1.2024 um weitere 696 € auf nun 11.604 €. Auch der Kinderfreibetrag ist angepasst worden, er steigt auf 6.612 €.
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Unternehmensbesteuerung
Zum 1. Januar hat Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt, mit der eine Mindestbesteuerung von Unternehmen in der Union sichergestellt werden soll. Zuvor hatten sich weltweit mehr als 130 Staaten darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen.
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Kapitalmarktzugang
Für Unternehmen, die an die Börse gehen wollen, sind die finanziellen Hürden gesenkt worden: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang ist von 1,24 Mio. € auf nur noch 1 Mio. € gesenkt worden. Damit soll auch kleineren Unternehmen der Weg an den Kapitalmarkt geöffnet werden. Dies sieht das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz vor, das insbesondere Start-ups und Wachstumsunternehmen fördern will, um damit mehr privates Kapital auch in Investitionen für Klimaschutz und Digitalisierung zu lenken.
V.Bau- und Energierecht
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Gebäudeenergiegesetz
Ab dem 1. Januar müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für bereits bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung.
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Kommunale Wärmeplanung
Eng verknüpft mit dem Gebäudeenergiegesetz (s. vorstehend) ist das neue Wärmeplanungsgesetz. Da in den kommenden Jahren der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizen steigen soll und den Hausbesitzern verschiedene technische Optionen dafür offenstehen sollen, werden die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen, die z.B. auch eine Fernwärmeversorgung einschließen kann. Großstädte sollen diese Wärmepläne bereits Mitte 2026 vorlegen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen.
VI.Inneres und Justiz
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Asylrecht
Die Republik Moldau und Georgien sind in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen worden. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.
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Sonderzahlung für Betreuer
Selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Damit werden inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abgefedert (s. dazu näher ZAP 2023, 733).
VII.Umwelt und Verkehr
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Pfand auch für Milchprodukte
Die geltende Einwegpfandpflicht ist zu Beginn des Jahres auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet worden. Die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass für diese Produkte ab sofort ein Pfand von mindestens 0,25 € erhoben werden muss.
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Verkehrswegeplanung
Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich als Teil des sog. dritten Beschleunigungspakets ist in Kraft getreten. Es soll langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte vereinfachen und schneller machen.
[Quelle: Bundesregierung]