Allein in Deutschland sind nach Pressemeldungen inzwischen mind. 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Die Informationen stammen offenbar von mehreren Anwaltskanzleien, die entsprechende Klagen gegen die vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen angestrengt haben. Der wahrscheinlich erste dieser Prozesse, der sich gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech richtet, soll Anfang Juli vor dem LG Frankfurt verhandelt werden.
Wie aus den Kanzleien verlautete, hätten sich bei ihnen tausende potenzielle Mandanten gemeldet, die von Impfschäden berichtet hätten und zu einer Klage bereit gewesen seien. Nach rechtlicher Vorprüfung hätten die Anwälte anschließend hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt und sich lediglich den aussichtsreichen zugewandt. Nach ihrer Einschätzung müssten auch für die Corona-Pandemie im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Produkte gelten, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Danach kann jeder Hersteller zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Produktionsfehler vorliegt. Bei einer fehlerhaften Verabreichung würde sich der Anspruch allerdings gegen die impfende Person richten.
In jedem Fall wird für die Gerichtsverfahren eine regelrechte „Sachverständigenschlacht“ erwartet. Denn die Hersteller dürften sich, wie etwa bereits Biontech, auf den Standpunkt stellen, dass bislang keinerlei kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Impfungen mit den Corona-Impfstoffen nachgewiesen werden konnte.
[Red.]