Der Basiszinssatz ist für das 1. Halbjahr 2023 auf 1,62 % angehoben worden. Er liegt damit erstmals seit 2012 wieder im positiven Bereich; zuletzt verharrte er für mehrere Jahre bei -0,88 %. Von Bedeutung ist der Basiszinssatz etwa für die Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 BGB oder für die Verzinsung i.R.d. Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO.
Der Zinssatz wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres durch die Deutsche Bundesbank festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Berechnet wird er auf der Grundlage des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank.
[Quelle: Bundesbank]



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