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BVerfG zieht Bilanz für 2021

BVerfG zieht Bilanz für 2021

2021 war für die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerdeführern offenbar ein besonders schlechtes Jahr. Das geht aus der Jahresstatistik des BVerfG hervor, den das Gericht im Februar vorgelegt hat. Insgesamt hatte das BVerfG im Jahr 2021 – dem Jahr, in dem es seinen 70. Geburtstag feierte – 5.352 Eingänge verzeichnet; 95 % hiervon waren Verfassungsbeschwerden. Erfolgreich waren davon lediglich 67 Beschwerden; damit lag die Erfolgsquote bei lediglich rund 1,3 %. Seit Beginn der statistischen Auswertung in Karlsruhe ist dies der zweitschlechteste Wert; schlechter fiel nur noch 1997 mit einer Erfolgsquote von 0,97 % aus.

Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie waren beim’Bundesverfassungsgericht erneut überdurchschnittlich viele Eilanträge eingegangen. Das höchste deutsche Gericht verzeichnete insgesamt 237 eigenständige Eilverfahren; dazu kamen noch einmal 1.330 Eilanträge, die zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde eingereicht wurden. Der bisherige Höchststand war im ersten Corona-Jahr 2020 mit 271 reinen Eilanträgen erreicht worden. Besonders häufig wurde im vergangenen Jahr die sog. Bundesnotbremse angegriffen.

Auch im Übrigen hatten viele der durch die beiden – mit jeweils nur drei Richtern bzw. Richterinnen besetzten – Kammern des BVerfG erledigten Verfahren behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand. Daneben habe sich 2021, so der Jahresbericht, auch die Bundestagswahl auf die Arbeitsbelastung des Gerichts ausgewirkt. So hätten zahlreiche Parteien Beschwerde eingereicht, weil sie nicht zur Wahl zugelassen worden seien.

Die Statistik zeigt auch auf, dass die Arbeitsbelastung des höchsten deutschen Verfassungsgerichts seit 1951 stark und stetig angestiegen ist. Erst seit etwa Mitte des vergangenen Jahrzehnts stagnieren die Zahlen auf hohem Niveau. Insgesamt haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe in den vergangenen 70 Jahren über 245.000 Verfassungsbeschwerden und ca. 4.000 Anträge auf einstweilige Anordnung sowie Normenkontrollen erledigt.

[Quelle: BVerfG]

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