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Personalia

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Der FDP-Politiker Dr. Marco Buschmann ist der neue Bundesminister der Justiz. Er folgt auf Christine Lambrecht, die das Ressort seit Juni 2019 führte und nun zur Bundesministerin der Verteidigung ernannt wurde. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8.12.2021 wurde zudem die Zuständigkeit für Verbraucherschutz dem Bundesministerium für Umwelt übertragen; aus dem „BMJV“ wird deshalb ab sofort wieder das „BMJ“. Der promovierte Jurist Buschmann war seit 2017 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Er arbeitete nach seinen Staatsexamina zunächst als Rechtsanwalt, von 2009 bis 2013 war er Bundestagsabgeordneter mit dem Schwerpunkt Rechtspolitik, von 2014 bis 2017 Bundesgeschäftsführer der FDP.

Der Vizepräsident des BundessozialgerichtsThomas Voelzke ist Anfang Dezember in den Ruhestand getreten. Voelzke kam 1997 an das BSG. 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und übt seitdem den Vorsitz in dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und in dem für das Recht der Arbeitsförderung zuständigen 11. Senat aus. Im Juni 2017 wurde er zum Vizepräsidenten ernannt. Während seiner Zeit am BSG hat er sich in besonderer Weise für die Fortentwicklung der juristischen Informationssysteme der Bundesrepublik Deutschland engagiert. Unter anderem ist er seit 2007 Vorsitzender des Beirats der juris, der sich aus Vertretern der obersten Bundesgerichte und der Bundesministerien zusammensetzt. 2013 wurde er außerdem zum Vorsitzenden des Lenkungsausschusses zur Entwicklung eines Rechtsinformationssystems des Bundes (Neuris) gewählt. Zudem ist er als Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist Thomas Voelzke als Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und als Herausgeber renommierter juristischer Erläuterungswerke und Zeitschriften bekannt geworden.

Am Bundesgerichtshof ist der Richter am BGH Dr. Nikolaus Berger Ende November 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Dr. Berger kam 2009 an den BGH und gehörte zunächst dem insb. für das Patentrecht sowie das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständigen X. Zivilsenat an. 2011 wechselte er in den 2. Strafsenat, ab Juli 2013 war er Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig. Für diesen Senat war er als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Von Juli 2013 bis Ende 2019 gehörte er zudem als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen und dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigte an. Ab 2015 war Berger zudem Mitglied des Präsidiums des BGH. Für ihn rückt der bisherige Richter am OLG München Dr. Raik Werner in den 5. Strafsenat nach.

Ende November 2021 ist die Richterin am BundesverwaltungsgerichtAnne-Kathrin Fricke nach mehr als 14-jähriger Tätigkeit in den Ruhestand getreten. Im 1. Revisionssenat und über mehrere Jahre auch im 10. Revisionssenat war sie vornehmlich für das Ausländer- und das Asylrecht zuständig. Zudem war Frau Fricke über viele Jahre Prüferin für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung im Land Baden-Württemberg. Der Fachöffentlichkeit ist sie darüber hinaus als Mitautorin des Handbuchs des öffentlichen Baurechts bekannt. Ab Juni 2012 war sie zudem Mitglied im Expertenforum beim Informationszentrum Asyl und Migration. Für sie rückt die bisherige Ministerialrätin im BMJV Ulrike Fenzl in den 1. Revisionssenat nach.

Am Bundesarbeitsgericht ist der Richter am BAG Dr. Hinrich Vogelsang in den Ruhestand getreten. Dr. Vogelsang wurde 2015 an das BAG berufen und dem Achten Senat zugeteilt. Dort hat er die Senatsrechtsprechung insb. für die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Betriebsübergangsrecht, zum Schadensersatzrecht sowie zum Entgelttransparenzgesetz maßgeblich mitgeprägt. Seine Stelle im 8. Senat hat Anfang Dezember 2021 der bisherige Direktor des Arbeitsgerichts Solingen Dr. Anno Hamacher übernommen.

[Quellen: BMJ/BSG/BGH/BVerwG/BAG]

Tipp der Redaktion:

Interessierte Leser:innen können im Januar/Februar 2022 an folgenden aktuellen Webinaren (inkl. Skript und Teilnahmebescheinigung) teilnehmen:

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Referent: Prof. Dr. Gerhard Ring

  • Große Schuldrechtsreform – Digitale Produkte (§§ 327 BGB): Handlungsbedarf in der Anwaltspraxis“ am 28.1.2022 (9.00–10.30 Uhr) und am 9.2.2022 (9.00–10.30 Uhr) neu!

Referent: Prof. Dr. Gerhard Ring

  • Digitaler Nachlass: Chancen und Risiken im erbrechtlichen Mandat“ am 8.2.2022 (9.00–10.30 Uhr) neu!

Referenten:RA Dr. Lutz Förster/RA Dennis Fast

Anmeldungen jederzeit möglich unter: https://www.zap-verlag.de/webinare

beA: Haben Sie Fragen? Wir antworten!

Der Countdown läuft: Ab 1.1.2022 gilt für die Anwaltschaft die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – die „Schonfrist“ ist damit endgültig vorbei. Sind Sie in Ihrer Kanzlei gut vorbereitet? Oder sind noch (zu) viele Fragen offen? Lassen Sie uns die beA-Stolperfallen gemeinsam aus dem Weg räumen!

Schicken Sie uns Ihre Fragen rund um die aktive Nutzungspflicht des beA noch bitte bis zum 7.1.2022 an bea@zap-verlag.de. Unsere Expertin Ilona Cosack wird ausgewählte Fragen kostenlos für Sie auf www.anwaltspraxis-magazin.de beantworten.

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