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Zahl der Anwälte geht minimal zurück

Zahl der Anwälte geht minimal zurück

Zum Stichtag 1.1.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erstmalig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1 %. Das teilte die Bundesrechtsanwaltskammer im April anlässlich der Bekanntgabe der Mitgliederstatistik 2020 mit.

Danach waren im vergangenen Jahr insgesamt 165.680 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.901) zugelassen, davon 59.466 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 59.002). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang von 0,13 % bei den Zulassungen. Der Frauenanteil stieg dennoch mit 35,89 % weiter an (Vorjahr: 35,56 %). Die größte regionale Rechtsanwaltskammer ist nach wie vor die Münchener Kammer (22.482 Mitglieder), gefolgt von Frankfurt (19.549) und Berlin (14.573); die kleinste Kammer ist diejenige am BGH (39).

Erneut haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulassungen deutlich verringert: Zum 1.1.2021 gab es 144.773 (Vorjahr: 146.795) Rechtsanwälte mit Einzelzulassung, 4.410 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 3.631) und 16.537 (Vorjahr: 15.475) Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte). Der Frauenanteil liegt bei den Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (34,28 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen. 44,52 % der doppelt Zugelassenen und sogar 56,51 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.

Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.164 liegt sie um 1,19 % unter dem Vorjahreswert (5.226). Die Anzahl derjenigen, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zugleich Wirtschaftsprüfer sind, erhöhte sich auf 544 (Vorjahr: 513). Hingegen verringerte sich die Anzahl der Rechtsanwälte, die auch als Steuerberater (2.016; Vorjahr: 2.062) oder als vereidigter Buchprüfer (326; Vorjahr: 355) tätig sind.

Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbH (1.109; Vorjahr: 1.018). Zudem waren 27 Rechtsanwalts-AG (Vorjahr: 25) und 19 Rechtsanwalts-UG (Vorjahr: 14) zugelassen. Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften betrug insgesamt 5.466 (Vorjahr: 5.327), davon 2.696 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr: 2.587). Einen Zuwachs verzeichneten auch die Limited Liability Partnerships (LLPs) mit 112 Zulassungen (Vorjahr: 93).

[Quelle: BRAK]

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