Zahl der Anwälte geht minimal zurück
Zum Stichtag 1.1.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erstmalig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1 %. Das teilte die Bundesrechtsanwaltskammer im April anlässlich der Bekanntgabe der Mitgliederstatistik 2020 mit.
Danach waren im vergangenen Jahr insgesamt 165.680 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.901) zugelassen, davon 59.466 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 59.002). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang von 0,13 % bei den Zulassungen. Der Frauenanteil stieg dennoch mit 35,89 % weiter an (Vorjahr: 35,56 %). Die größte regionale Rechtsanwaltskammer ist nach wie vor die Münchener Kammer (22.482 Mitglieder), gefolgt von Frankfurt (19.549) und Berlin (14.573); die kleinste Kammer ist diejenige am BGH (39).
Erneut haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulassungen deutlich verringert: Zum 1.1.2021 gab es 144.773 (Vorjahr: 146.795) Rechtsanwälte mit Einzelzulassung, 4.410 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 3.631) und 16.537 (Vorjahr: 15.475) Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte). Der Frauenanteil liegt bei den Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (34,28 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen. 44,52 % der doppelt Zugelassenen und sogar 56,51 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.
Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.164 liegt sie um 1,19 % unter dem Vorjahreswert (5.226). Die Anzahl derjenigen, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zugleich Wirtschaftsprüfer sind, erhöhte sich auf 544 (Vorjahr: 513). Hingegen verringerte sich die Anzahl der Rechtsanwälte, die auch als Steuerberater (2.016; Vorjahr: 2.062) oder als vereidigter Buchprüfer (326; Vorjahr: 355) tätig sind.
Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbH (1.109; Vorjahr: 1.018). Zudem waren 27 Rechtsanwalts-AG (Vorjahr: 25) und 19 Rechtsanwalts-UG (Vorjahr: 14) zugelassen. Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften betrug insgesamt 5.466 (Vorjahr: 5.327), davon 2.696 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr: 2.587). Einen Zuwachs verzeichneten auch die Limited Liability Partnerships (LLPs) mit 112 Zulassungen (Vorjahr: 93).
[Quelle: BRAK]