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Steuerdaten aus Dubai gehen an die Bundesländer

Steuerdaten aus Dubai gehen an die Bundesländer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juni aus Dubai erworbene Daten zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, ist das BZSt im Januar 2021 beauftragt worden, Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Steuerdaten zu erwerben. Nach Abschluss dieser Verhandlungen habe das BZSt die Daten dann im Februar 2021 erworben.

Seit diesem Zeitpunkt seien die Daten aufbereitet worden. In ihnen seien umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und auch zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügten. Mithilfe der erworbenen Daten sollen nun Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung untersucht werden. Die Daten könnten, so das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und auch Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen.

Die Daten seien nun durch das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet und übergeben worden. Dort können sie jetzt auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden.

Wir nutzen alle Mittel, um Steuerstraftaten aufzudecken. Mit dem neuen Datensatz leuchten wir die dunklen Ecken aus, in denen sich Steuerstraftäter bisher verkrochen haben. Jetzt ist die Steuerfahndung am Zug, die Täter aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Damit stellen wir sicher, dass alle ihren fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

[BMF]

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