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Stand der Entschädigungen in der Thomas Cook-Insolvenz

Stand der Entschädigungen in der Thomas Cook-Insolvenz

Über die Bearbeitung der von geschädigten Urlaubern nach der Insolvenz des Touristikunternehmens Thomas Cook eingereichten Anmeldungen zu Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung Mitte März im Bundestag informiert. Abgeordnete hatten zuvor angefragt, inwiefern die Bundesregierung die Dienstleister, die die Entschädigungen abwickeln, kontrolliert, um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen. Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters hatte die Bundesrepublik – auch um Regressansprüchen zuvorzukommen – zugesagt, für nicht von der Versicherung gedeckte Schäden aufzukommen (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 21/2020, S. 1095).

Der Antwort der Regierung zufolge nimmt die Abwicklung der freiwilligen Ausgleichszahlung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Unterstützung durch die Insolvenzverwalter der deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter und deren IT-Dienstleister vor. Die Prüfung der Anmeldungen und die nach dem Ergebnis der Prüfung vorzulegenden Auszahlungsempfehlungen der Dienstleister erfolgten nach den Prüfroutinen, die das BMJV vorgebe.

Leider hätten sich circa 60 % aller Anmeldungen nach der ersten Prüfung als unvollständig erwiesen, weil erforderliche Angaben, Belege oder Erklärungen ganz oder teilweise fehlten. In diesem Fall fordere der Dienstleister die Anmeldenden mit entsprechenden Hinweisen auf, ihre Anmeldung nachzubearbeiten. Nicht wenige Anmeldungen müssten mehrfach mit der Bitte, erforderliche Angaben, Belege und Erklärungen zu vervollständigen, zurückgegeben werden. Solche Zwischenschritte könnten die abschließende Prüfung und Auszahlung teils erheblich verzögern. Generell sei die Ausgleichszahlung subsidiär im Verhältnis zu Zahlungserstattungen der Zurich-Versicherung und von sonstiger Seite. Weiter heißt es, das BMJV stehe in ständigem Kontakt mit den beauftragten Dienstleistern. Es sei daher durchgängig über den Bearbeitungsstand informiert und stimme sich laufend mit den Dienstleistern ab.

Den Angaben zufolge lagen mit Stand 19. Februar im Thomas Cook-Bundportal ca. 105.560 abgeschlossene Anmeldungen vor. Diese Zahl könne sich aufgrund von weiteren fristgerecht zum 15.11.2020 eingegangenen Anmeldungen noch erhöhen. Allerdings werde ein Großteil dieser Anmeldungen – teils seit längerem und trotz Erinnerung – nicht fortgeführt. Zum Stand 19.2.2021 seien 63.781 Anmeldungen mit einem Gesamtvolumen von 89,83 Mio. € ausgezahlt worden oder seien in Auszahlung. Das seien ca. 60,4 % aller abgeschlossenen Anmeldungen.

In einer weiteren Auskunft der Regierung heißt es, dass bislang 20 Staatshaftungsklagen gegen die Bundesrepublik eingereicht worden seien. In allen diesen Klagen sei ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch geltend gemacht und angeführt worden, die Bundesrepublik Deutschland habe die EU-Pauschalreiserichtlinie unzureichend in deutsches Recht umgesetzt. Das in erster Instanz zuständige Landgericht Berlin habe inzwischen bereits in mehreren Beschlüssen das Bestehen eines Staatshaftungsanspruchs dem Grunde nach abgelehnt. Die Bundesregierung könne derzeit nicht abschätzen, ob weitere Staatshaftungsklagen eingereicht werden.

[Quelle: Bundestag]

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