Erstmals in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG) ist eine Juristin aus Ostdeutschland zur Bundesverfassungsrichterin gewählt worden. Am 10. Juli überreichte der Bundespräsident der RechtsprofessorinInes Härteldie Ernennungsurkunde und vereidigte sie. FrauHärtelsei eine hoch qualifizierte Juristin, so BundespräsidentFrank-Walter Steinmeier. Nicht weniger wichtig sei, dass 30 Jahre nach der Wiedervereinigung jemand an das BVerfG komme, der aus den nun nicht mehr ganz so neuen Ländern stamme.Härtelwar bisher Juraprofessorin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Dort leitete sie die Forschungsstelle für Digitalrecht. Ihr Jurastudium hatte sie nach der Wende in Göttingen in Niedersachsen absolviert. Mit der neu ernannten Richterin gibt es nun unter den insgesamt 16 Verfassungsrichtern in Karlsruhe erstmals mehr Frauen als Männer (neun zu sieben).
Ines HärtelfolgtJohannes Masingnach, dessen Amtszeit im ersten Senat eigentlich schon im April abgelaufen war. Die Suche nach einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin auf der Richterposition verzögerte sich allerdings, sodassMasingerst jetzt die Entlassungsurkunde überreicht werden konnte. Der Bundespräsident zeichnete ihn zudem mit dem Bundesverdienstkreuz aus.Masinghabe ganz erheblich zum Ansehen des BVerfG beigetragen, so die Begründung.
Aus dem Amt geschieden ist Anfang Juli auch der Richter am Bundesgerichtshof ( BGH) Jürgen Cierniak.Cierniakkam 2003 an den BGH und war zunächst bis 2008 dem IX. Zivilsenat zugewiesen. Von April 2008 bis März 2010 war er Mitglied des 2. Strafsenats, bevor er im April 2010 in den 4. Strafsenat wechselte. Von Januar 2012 bis Mitte Juli 2013 war er daneben auch Mitglied des III. Zivilsenats. Als stellvertretendes Mitglied vertrat er zudem zunächst den 2. Strafsenat und später den 4. Strafsenat im Großen Senat für Strafsachen. Vor allem die Rechtsprechung des 4. Strafsenats hatJürgen Cierniakwährend seiner gut 16-jährigen Amtszeit maßgeblich geprägt.
[Red.]
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Gebührenrecht - Frage des Monats: Gebührentaktik: Wie beende ich ein Verfahren am günstigsten?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 27. März 2023 14:59
Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 15:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 2. Dezember 2022 9:01
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH