Beitrag

Personalia

Der frühere CDU-Politiker und RechtsanwaltStephan Harbarthist vom Bundesrat im Mai zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewählt worden. Er folgt damitAndreas Voßkuhlenach, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet.Harbarth ist Vorsitzender des Ersten Senats und seit Ende 2018 auch Vizepräsident des Gerichts. Er ist zudem Honorarprofessor an der Universität Heidelberg. Der Bundesrat stimmte auch überVoßkuhlesfrei werdende Richterstelle im Zweiten Senat ab. Diese tritt die Frankfurter RechtsprofessorinAstrid Wallrabensteinan. Auch sie wurde, ebenso wieHarbarth, von der Länderkammer einstimmig gewählt.

Ende April ist der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Dr.Norbert Mutzbaueraus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Herr Dr.Mutzbauerwurde 2008 an den BGH berufen; zuvor war er als Richter beim OLG München und beim Bayerischen Obersten Landesgericht tätig. Am BGH wurde Dr.Mutzbauerzunächst dem 4.’Strafsenat, später dem 5. Strafsenat zugeordnet. Zudem war er zeitweilig Ermittlungsrichter am BGH. Ab 2016 wurde ihm zusätzlich der Vorsitz des Senats für Wirtschaftsprüfersachen und des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen übertragen. In den letzten zehn Jahren war Herr Dr.Mutzbauerneben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit auch Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats des BGH.

[Quellen: Bundesrat/BGH]

Aktueller Hinweis der Redaktion:

Machen Sie jetzt noch mehr aus Ihrer ZAP! Wenn Sie die ZAP bisher im regulären Printabo beziehen, dann können Sie jetzt zu den drei neuen Plus und Premium Modulen der ZAP in Anwaltspraxis Wissen wechseln und Ihr Abo’um’den Zugriff auf über 150 Fachbücher und’13’Periodika erweitern. Details unter www.anwaltspraxis-wissen.de/zap-module .

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…