Die Europäische Kommission hat Mitte Juli ein ehrgeiziges Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, mit denen die Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen. Dazu zählt auch ein Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Der neue Vorstoß ist Teil der Bemühungen der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger und das Finanzsystem in der EU besser zu schützen. Sie zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle dazu nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder damit terroristische Aktivitäten zu finanzieren.
Im Blick hat die EU-Kommission besonders virtuelle Währungen, stark in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und die Aktivitäten terroristischer Organisationen. Diese will sie u.a. mit folgenden Maßnahmen besser in den Griff bekommen:
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige EU-KommissarinMairead McGuinness erläuterte das Vorhaben wie folgt: „Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen. Mit dem heute vorgelegten Paket intensivieren wir unsere Bemühungen, das Waschen schmutzigen Geldes über das Finanzsystem zu stoppen. Wir verstärken die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und schaffen eine neue Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Maßnahmen werden uns dabei helfen, die Integrität von Finanzsystem und Binnenmarkt zu schützen.“
Die Vorschläge der Kommission müssen nun noch im Europäischen Parlament und im Rat erörtert werden. Die Kommission hofft auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Kritik gab es bereits von Seiten des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er sieht die Einrichtung der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde kritisch und befürchtet eine Gefahr für die anwaltliche Unabhängigkeit und Selbstverwaltung. In Deutschland obliege, so der DAV, die Geldwäscheaufsicht den örtlichen Rechtsanwaltskammern, die selbstverwaltend tätig seien. Im Falle solcher selbstverwaltenden Aufsichtsbehörden solle zwischen diesen und der neuen AMLA nun eine öffentliche Behörde auf nationaler Ebene zwischengeschaltet werden. Die Kammern würden künftig der Überwachung dieser nationalen Behörde unterworfen, die wiederum von der AMLA als übergeordnete Behörde beaufsichtigt werde. „Obwohl die Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche notwendig und zu begrüßen ist, gefährden die Regelungen zur Aufsicht die institutionelle Unabhängigkeit der Anwaltschaft“, erklärte ein Berufsrechtsexperte des DAV. Vor allem die Kompetenzen der EU-Behörde und der staatlichen Behörde stellten, so der DAV-Experte, einen großen Eingriff in die funktionelle Selbstverwaltung dar.
[Quellen: EU-Kommission/DAV]
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Bitte akzeptieren Sie Cookies und externe Inhalte, um diese Videogalerie sehen zu können.
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH
Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…