Quizfrage des Monats

Zwingender Blick in den Fristenkalender?

Kaum ein Jahr, in dem sich die Gerichte nicht damit beschäftigen, ob Anwälte bei versäumten Fristen alles Zumutbare getan haben, um den Fehler zu vermeiden. Die Gerichte schauen dann schon genauer hin, wie sich der Anwalt verhalten hat. Stellen die obersten Gerichte unterschiedliche Maßstäbe an die Fristenkontrolle?

Anwalt D. hat in einem arbeitsrechtlichen Mandat die Begründungsfrist für die Revision versäumt. In der Handakte hatte sein Personal zwar das korrekte Fristende notiert, im Kalender wurde es jedoch irrtümlich einen Monat zu spät eingetragen. D. verließ sich allein auf die Vermerke in der Handakte. Wie es die Rechtsprechung vorsieht, habe er sämtliche laufenden Fristen geprüft, als ihm die Akte zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Allerdings hatte er nicht zusätzlich in den Kanzleikalender geschaut, um auch dort die korrekt eingetragenen Fristen zu prüfen. Das musste er auch nicht, meint D.

Diesen Inhalt teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…