Sie sind oft Routine in Kündigungsschutzsachen, die sogenannten Weiterbeschäftigungsanträge. In einem jüngeren Fall vor dem Arbeitsgericht Köln titulierte das Gericht auf Antrag des Bevollmächtigten: „Die Beklagte [Arbeitgeber] wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.“ Hieran hielt sich die Beklagte aber nicht und ließ den Kläger nicht arbeiten. Nun soll gegen den beklagten Arbeitgeber vollstreckt und ein Zwangsgeld verhängt werden, damit dieser den Kläger weiterbeschäftigt.