Der von einem Prozessbevollmächtigen vertretene Kläger hat mit seiner im März 2023 erhobenen Klage gegen den Beklagten Restzahlungsansprüche aus einem Bauvertrag geltend gemacht. Der Rechtsstreit endet durch den am 2.6.2025 vor dem Prozessgericht geschlossenen Vergleich.









