Der durch Rechtsanwalt K vertretene Kläger hat gegen das seine Zahlungsklage über 25.000,00 EUR abweisende erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Nach Erhalt der Berufungsschrift ruft der Prozessbevollmächtigte des Beklagten Rechtsanwalt B den Klägervertreter an und versucht, diesen zur Rücknahme der Berufung zu bewegen. Hierzu macht Rechtsanwalt B dem Gegenanwalt einen konkreten Vorschlag, wie der verfahrensgegenständliche Streit der Parteien über die Zahlung der 25.000,00 EUR einvernehmlich beendet werden kann.
Rechtsanwalt K entgegnet auf den telefonischen Vorschlag des Rechtsanwalts B, er könne hierzu derzeit keine Erklärungen abgeben, werde jedoch den Vorschlag prüfen und diesen mit seinem Mandanten ausführlich erörtern. Dies tut Rechtsanwalt K. Der Kläger ist mit dem Vorschlag des Beklagten nicht einverstanden.









