Auf vielen Onlineportalen bewerten Personen ihre Erfahrungen mit Anwälten, Arztpraxen oder Dienstleistern. Geharnischte Texte wimmeln oft von zornesroten Emojis oder Ausrufezeichen. Bei Anwälten sind Ärger und Unzufriedenheit häufige Triebfedern und der ein oder andere posaunt gleich derart rüde in die Onlinegemeinde, dass der Jurist seine Reputation in Gefahr sieht. Kommt es zum Streit, haben die Gerichte das letzte Wort, ob eine Bewertung zulässig ist oder nicht.
Der B. ist unzufrieden, nachdem er zweimal telefonische Kontakte zu der Kanzlei von Rechtsanwalt E. hatte. Mit dem E. selbst hat er dann ein kurzes Gespräch, seine Unfallsache lässt er dort dann gar nicht erst bearbeiten. Er hinterlässt in einem Onlineportal den Kommentar, dass er die „Rechtsanwaltskanzlei … ‚nicht‘ weiterempfehlen kann“ und dass er mit „der juristischen Kompetenz des E. unzufrieden“ sei. Zusätzlich vergibt B. in seiner Bewertung einen von fünf möglichen Sternsymbolen.









