Ist der fristgebundene Schriftsatz durch das beA geflitzt, prüfen Anwälte bzw. das Kanzleipersonal anschließend die automatisch generierte gerichtliche Eingangsbestätigung. Aber müssen Kanzleien im Highspeed-Tempo checken, ob alles vollständig beim Gericht gelandet ist?
Anwalt S. übermittelt eine Stunde vor Fristablauf seinen Schriftsatz an das Gericht. Anschließend widmet er sich einer weiteren Akte und erledigt noch ein kurzes Telefonat. Erst rund 15 Minuten nach Versand will S. die Eingangsbestätigung des Gerichts prüfen. Dabei merkt er, dass zwischenzeitlich das Internet komplett ausgefallen ist und er die Bestätigung nicht abrufen kann. Erst am nächsten Tag ist ihm dies möglich und S. stellt fest: Der Schriftsatz ging an ein falsches Gericht. Das Gericht senkt den Daumen und meint: Da hättest du schneller sein müssen, lieber Anwalt.



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