12.07.2024
Der Europäische Gerichtshof hat grds. keine Einwände dagegen, dass nach deutschem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn Eingebürgerte später wieder ihre frühere Staatsangehörigkeit annehmen. Eine Einschränkung macht das EU-Gericht allerdings: die Folgen müssen für die Betroffenen auch verhältnismäßig sein (EuGH, Urt. v. 25.4.2024 – C-684/22 u.a.). Der Fall: Mehrere ehemalige deutsche Staatsangehörige fechten derzeit gerichtlich […]