20.04.2024
Die derzeitigen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter in § 1600 BGB sind verfassungswidrig; sie greifen unverhältnismässig in das verfassungsrechtliche Elterngrundrecht ein. Dies entschied das BVerfG am 9. April und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 30.6.2025 (BVerfG, Urt. v. 9.4.2024 – 1 BvR 2017/211, vgl. dazu auch ZAP 2024, 418 in […]