20.06.2026
I. Zwangsvollstreckung in der Schweiz Die Zwangsvollstreckung in der Schweiz, die sog. „Betreibung“, beginnt mit dem Betreibungsbegehren an das örtliche Betreibungsamt. Grundsätzlich örtlich zuständig ist das Betreibungsamt in dessen Betreibungskreis der Schuldner wohnhaft ist. Eine Beitreibung ist jedoch dann an besonderen Betreibungsorten möglich, wenn diese am ordentlichen Betreibungsort nicht möglich ist (Bünzli, Leitfaden zum SchKG […]










