11.11.2024
I. Zu Ziffer 10: monatliche Einkünfte Was ist unter dem Begriff „Arbeitseinkommen“ zu verstehen? Zu Arbeitseinkommen gehören alle Bezüge aus einer jetzigen oder früheren Arbeit, auch wenn kein Arbeitsvertrag zugrunde liegt (BGH NJW1981, 2465; OLG Karlsruhe NZG 2012, 299). Es ist unerheblich, ob es sich bei der Arbeit um eine geistige, körperliche, unselbstständige Tätigkeit handelt […]





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