Zwangsvollstreckung 2024 #05

Abschnitt B der Vermögensauskunft – Forderungspfändung
I. Zu Ziffer 10: monatliche Einkünfte Was ist unter dem Begriff „Arbeitseinkommen“ zu verstehen? Zu Arbeitseinkommen gehören alle Bezüge aus einer jetzigen oder früheren Arbeit, auch wenn kein Arbeitsvertrag zugrunde liegt (BGH NJW1981, 2465; OLG Karlsruhe NZG 2012, 299). Es ist unerheblich, ob es sich bei der Arbeit um eine geistige, körperliche, unselbstständige Tätigkeit handelt […]
Ausblick
Die letzte Ausgabe des Infobriefes in 2024 setzt die Reihe der Auswertung der Vermögensauskunft fort. Er wird mit der Pfändung von Konten beginnen und die Serie final mit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen beenden.

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