17.02.2022
Zum 1.1.2022 wurde der elektronische Rechtsverkehr in der 3. Stufe nunmehr flächendeckend eingeführt. Daher ist die Anwaltschaft verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht nur passiv (also für den Empfang), sondern auch aktiv (zum Versenden) zu nutzen. In diesem Beitrag geht es nicht um sämtliche rechtliche Besonderheiten des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Hinblick auf Datenformate, […]