23.01.2026
1. Wer sich wegen Erkrankung auf Erwerbsunfähigkeit beruft, muss unter Beachtung der Darlegungs- und Beweislast nachvollziehbar schildern, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung seines Gesundheitszustandes durchgeführt wurden. Unzureichend ist ein Vortrag, der sich in punktuellen Attesten und vereinzelten Arztbesuchen erschöpft, ohne Darstellung kontinuierlicher Behandlungsbemühungen, Befolgung ärztlicher Empfehlungen, Medikamentendauer und Therapieerfolg. 2. Bei bereits fehlendem substantiiertem Vortrag […]






![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #21 Ehegatten: Testament oder Erbvertrag? – mit Dr. Markus Sikora](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2025/11/Erbrecht-im-Gespraech-21-1024x536.jpeg)



