28.11.2024
1. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss setzt bei Mitbetreuung des Kindes durch den anderen Elternteil voraus, dass der Schwerpunkt der Betreuung ganz überwiegend, d.h. zu mehr als 60 % bei dem den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteil liegt. 2. Die (Mit-)Betreuungsanteile und damit der durch die mit Betreuung eintretende Entlastungseffekt sind nicht monatsweise, sondern für längere Zeiträume ohne Wertung […]








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