08.03.2024
1. Kann ein selbstständig erwerbstätiger unterhaltsverpflichteter Elternteil den Mindestunterhalt im Sinne des § 1612a Abs. 1 S. 2, 3 BGB mit seinen erwirtschafteten Einkünften nicht erfüllen, obliegt es ihm, nach einer angemessenen Übergangszeit seine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzugeben und eine Tätigkeit in abhängiger Stellung aufzunehmen. 2. Die Obliegenheit zu einem Wechsel in eine Erwerbstätigkeit in abhängiger Stellung tritt je […]










