30.09.2026
In der Praxis ist höchst strittig, ob für das Verfahren nach § 21 Abs. 3 TDDDG eine Gerichtsgebühr erhoben werden darf. Die Praxis verfährt häufig so und beruft sich auf eine Analogie. Das OLG Oldenburg hat jetzt die Entscheidung des LG Osnabrück (AGS 2026, 360) bestätigt, wonach eine solche Analogie unzulässig ist und mangels Gebührentatbestand die Verfahren gerichtsgebührenfrei sind.




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