27.03.2026
Das OLG Brandenburg erörtert in seinem Beschluss, welche Einwendungen die bedürftige Partei gegen die Entscheidung über die Änderung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe vorbringen kann. Nach Auffassung des OLG sind Einwendungen der bedürftigen Partei gegen den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts nicht zu beachten.










