Gebührenrecht 2026 #03

Gegenstandswert im Verfahren der Rechtswegverweisung
Da in Beschwerdeverfahren der Rechtswegzuständigkeit keine wertabhängigen Gerichtsgebühren festgesetzt werden, bedarf es der gesonderten Festsetzung eines Gegenstandswerts. Das OVG Lüneburg hält einen Wert in Höhe eines Drittels der Hauptsache für angemessen.

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