19.08.2025
Immer wieder werden (von den Bußgeldbehörden) elektronisch geführte Akten ausgedruckt und dem Akteneinsicht begehrenden Verteidiger übersandt. Dafür wird dann die Aktenversendungspauschale geltend gemacht. Dass das ggf. nicht berechtigt ist, hat jetzt (noch einmal) das AG Aschersleben entschieden.






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