Gebührenrecht 2025 #07

Keine Terminsgebühr bei Erscheinen zum aufgehobenen Termin
Das AG Siegburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Terminsgebühr anfallen kann, wenn der Beklagte zur Terminsstunde erscheint und ihm dann eröffnet wird, dass die Klage zurückgenommen und der Termin bereits aufgehoben worden ist. Das Gericht hat eine Terminsgebühr abgelehnt.
Streitwert einer Räumungsklage
Gerichte verkennen häufig – wie hier das LG –, dass für Klagen auf Räumung und Herausgabe in § 41 Abs. 2 GKG zwei verschiedene Wertvorschriften mit unterschiedlichen Bewertungen enthalten sind. Das Gesetz unterscheidet danach, ob die Herausgabe und Räumung nur auf vertragliche Ansprüche gestützt wird (§ 41 Abs. 2 S. 1 GKG) oder auch auf einen anderen Rechtsgrund (§ 41 Abs. 2 S. 2 GKG).

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