22.03.2025
Das LG Bochum hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit die Kosten für ein Deutschlandticket zu erstatten sind. Es ist davon ausgegangen, dass es sich insoweit um allgemeine Geschäftskosten handele, sodass der Anwalt diese Kosten mit seinem Auftraggeber gar nicht abrechnen könne. Damit komme auch keine Kostenerstattung in Betracht.