30.01.2025
Seit 1.1.2025 ist sie da: die Pflicht zur elektronischen Rechnung – kurz E-Rechnung genannt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für ab diesem Jahr ausgeführte Umsätze neu gefasst. Doch was bedeutet das genau für die anwaltliche Praxis? Es kommt wie immer darauf an.