Gebührenrecht 2023 #10

Form der Erinnerung; Unterschriftserfordernis
Der BGH weist darauf hin, dass eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz nicht notwendig eine Originalunterschrift enthalten muss, wenn sich eindeutig und ohne Notwendigkeit einer Rückfrage oder Beweiserhebung ergibt, dass sie vom Erinnerungsführer herrührt und mit dessen Willen an das Gericht gelangt ist.
Vergütungspflichtiges Gutachten der Rechtsanwaltskammer
Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass ein Gutachten eines Mitglieds des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer dann nicht kostenlos zu erstatten ist, wenn es in dem Gutachten um die Frage geht, ob Anwaltsgebühren überhaupt dem Grunde nach entstanden waren.

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