04.10.2022
Bislang – so die überwiegende obergerichtliche Rspr. – kann Beratungshilfe nur erhalten, wer ein berechtigtes Anliegen hat. Es müssen die Voraussetzungen des BerHG vorliegen. Neben einem Bezug zum Inland und – nicht zwingend – einem Sitz in Deutschland dürfen vor allem keine anderen Hilfemöglichkeiten vorliegen. Im Bereich des Ausländerrechts sind solche vor allem im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen des Ausländeramtes oder diverser Sozialverbände denkbar. Vorliegende Abhandlung will der Aktualität wegen das Thema beleuchten.