Gebührenrecht 2022 #09

Beratungshilfe in Kriegszeiten – zu erwartende Folgen?
Bislang – so die überwiegende obergerichtliche Rspr. – kann Beratungshilfe nur erhalten, wer ein berechtigtes Anliegen hat. Es müssen die Voraussetzungen des BerHG vorliegen. Neben einem Bezug zum Inland und – nicht zwingend – einem Sitz in Deutschland dürfen vor allem keine anderen Hilfemöglichkeiten vorliegen. Im Bereich des Ausländerrechts sind solche vor allem im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen des Ausländeramtes oder diverser Sozialverbände denkbar. Vorliegende Abhandlung will der Aktualität wegen das Thema beleuchten.
Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Eine vorgerichtlich gezahlte Geschäftsgebühr ist unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 RVG in der Kostenfestsetzung anzurechnen. Das setzt aber voraus, dass die Geschäftsgebühr aus dem Gegenstand der Klage gezahlt worden ist. Ist die Geschäftsgebühr aus einem anderen Gegenstand angefallen, kommt schon materiell-rechtlich eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nicht in Betracht, sodass folglich § 15a Abs. 3 RVG auch nicht einschlägig sein kann.

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