Gebührenrecht 2022 #08

Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Widerspruchsverfahrens
Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Es kommt nicht alleine auf den Ablauf von zwei Kalenderjahren an. Vielmehr muss auch die Angelegenheit zuvor erledigt gewesen und wieder neu aufgenommen worden sein. Das ist aber nicht der Fall, wenn sich im Verfahren über zwei Kalenderjahre nichts tut, weil dadurch die Sache nicht erledigt wird.

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