Gebührenrecht 2022 #07

Pflichtverteidiger für nur einen Termin
Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung Ende 2019 kommt es vermehrt zu Bestellung eines Pflichtverteidigers nur für einen Termin (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Wie dieser Pflichtverteidiger seine Tätigkeit abrechnet, ist in der Rspr. nicht abschließend geklärt.
Gegenstandswert im PKH-Beschwerdeverfahren
Nach Auffassung des 11. Senats des VGH München bestimmt sich der Gegenstandswert bei Versagung der Prozesskostenhilfe auch im Beschwerdeverfahren nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.

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